GEG-Entwurf geht in die erste Lesung

Mit dem GebäudeEnergieGesetz (GEG), das ab 1. Juli 2020 gelten soll, werden in Deutschland die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Im GEG werden die energetischen Anforderungen an Gebäude zusammengefasst, die derzeit im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) , der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt sind.

 

Nachdem das Bundeskabinett den GEG-Entwurf im Oktober 2019 beschlossen hat, befasst sich der Bundesrat am 20. Dezember 2019 in einer ersten Lesung mit dem Gesetzesentwurf, über den anschließend die Ausschüsse beraten werden. Das neue GEG, mit dem die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird, soll unter anderem das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisieren.

 

Für Kinobetriebe, die eine größere Anzahl von Häusern betreiben, ist relevant, dass die Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen dem GEG-Entwurf zufolge künftig nur noch stichprobenweise erfolgt. Dies soll gelten, wenn mehr als zehn Klimaanlagen eines gleichartigen Anlagentyps mit vergleichbarer Leistung in Nichtwohngebäuden betrieben werden, deren Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW und bis zu 70 kW ausgelegt ist.

 

Ein zentraler Punkt in dem Gesetzentwurf ist die Forderung nach einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an den Gebäudeneubau und den Bestand. Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Mehr als ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs fließt in die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung von Gebäuden.

 

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sieht vor, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor von rund 120 Mio. Tonnen pro Jahr bis 2030 auf höchstens 72 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr zu senken. Die EU-Gebäuderichtlinie hat für Neubauten ab 2021 das sogenannte Niedrigstenergiegebäude als Standard festgelegt. Die nächste Überprüfung der geltenden energetischen Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude soll entsprechend der europarechtlichen Vorgaben im Jahr 2023 erfolgen.

 

Die CO2-Emissionen, die aus dem Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes resultieren, sollen künftig im Energiebedarfsausweis aufgeführt werden. Der GEG-Entwurf sieht vor, die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter Nettogrundfläche des Gebäudes anzugeben.

 

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Das ab 2026 geltende Einbauverbot von Ölheizungen, das bereits im Klimapaket enthalten war, ist als eine wesentliche Ergänzung in den GEG-Entwurf aufgenommen worden.